Gewerbeantrag ist schon geschehen und die Handelsregisternummer liegt vor, jedoch muss diese durch ein Einzelunternehmen nicht angegeben werden.
Wenn du eine hast, dann würde ich sie auch angeben... Was spricht dagegen?
Die AGBs und Datenschutzerklärung wurden überarbeitet und laut Rechtsbeistand so als Rechtens freigegeben.
Da Frage ich mich natürlich, warum nicht vorher schon? Wirkt eher unseriös....